Ladeinfrastrukturdaten

eClever verwendet Ladeinfrastrukturdaten gemäß Artikel 20 der EU-Verordnung 2023/1804 (AFIR) . Seit dem 14. April 2025 sind Betreiber öffentlich zugänglicher Ladepunkte verpflichtet, statische und dynamische Daten kostenfrei über den Nationalen Zugangspunkt (NAP) bereitzustellen.

Deutschland: Mobilithek

Der Nationale Zugangspunkt für Deutschland ist die Mobilithek. Betreiber können ihre Ladepunktdaten dort selbst als Datenangebot veröffentlichen oder einen Dienstleister damit beauftragen. eClever nutzt derzeit folgende Datenangebote:

Österreich: E-Control

In Österreich melden Betreiber ihre Daten an das zentrale Ladestellenverzeichnis der E-Control.

eControl

Haftungsausschluss: Haftungsausschluss: Die Dateneingaben der angegebenen Standorte und Informationen werden ausschließlich durch die Betreiber der Ladepunkte direkt und selbst vorgenommen. Diese Betreiber haben die Möglichkeit, die Informationen tagesaktuell zu halten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von den Betreibern selbst vorgenommenen Angaben kann keine Haftung übernommen werden. Für Schäden, die sich aus fehlerhaften Inhalten oder Handlungen ergeben, welche im Vertrauen auf die Richtigkeit des Inhaltes gemacht wurden, übernimmt die E-Control keine Haftung.